Was zahlt die Krankenkasse beim Hörgerät?

Krankenkassen sind in der Regel nicht zuständig für Hörgeräte. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Invalidenversicherung (IV) für Patienten bis zum 65. Lebensjahr und von der Alters- und Hinterlassenenversicherung nach dem 65. Lebensjahr.

Zusätzlich zu den Tarifen der IV und AHV können auch Zusatzversicherungen die Restkosten übernehmen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen: Wer zahlt das Hörgerät ?

Was zahlt die Krankenkasse beim Hörgerät ?

Das Hörhuus berät Sie gerne persönlich und unverbindlich zur Kostenübernahme von Hörgeräten in einer unserer Filialen in Dübendorf oder Stäfa.

Bitte füllen Sie Ihre Angaben in das folgende Formular, wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.